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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 15 | Gewerbesteuer: Übergang eines Verlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft

Überträgt eine AG ihr operatives Geschäft im Wege der Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf eine KG, so geht ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag der AG nach einem aktuellen Urteil des BFH jedenfalls dann nicht auf die KG über, wenn sich die AG fortan nicht nur auf die Verwaltung der Mitunternehmerstellung bei der KG beschränkt. Abzuwarten bleibt, ob das parallel zur Klage angestrengte Billigkeitsverfahren im zweiten Rechtsgang Erfolg haben wird.

Ein interessantes Verfahren zur Gewerbesteuer hatten wir Ihnen in unserer Januar-Ausgabe 2018 präsentiert. Es geht um den Übergang des Verlustabzugs. Im Urteilsfall hatte eine Aktiengesellschaft ihr operatives Geschäft im Wege der Ausgliederung auf eine Kommanditgesellschaft übertragen.

Das FG Baden-Württemberg hatte entschieden: Bei der Einbringung eines Betriebs von einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft gilt: Ein bei der Kapitalgesellschaft vor der Einbringung entstandener gewerbesteuerlicher Verlustvortrag kann auf der Ebene der Personengesellschaft weiterhin zu berücksichtigen sein.

Anders als die Vorinstanz hat der Bundesfinanzhof jedoch den Verlustübergang von der Kapitalgesellschaft auf die Personengesellschaft abgelehnt. Und zw...