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Lohn und Gehalt | Keine Minderung des Nutzungsvorteils um Garagenkosten für einen Dienstwagen
Der sich nach der 1 %-Methode ergebende geldwerte Vorteil ist nicht um die auf die häusliche Garage des Arbeitnehmers entfallenden Kosten zu mindern, wenn der Arbeitnehmer zu einer Unterstellung des Dienstwagens in der Garage nicht verpflichtet ist.
Eine [i]Nutzungsabhängige und -unabhängige Kosten Minderung des geldwerten Vorteils kann zwar dadurch erfolgen, dass der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber einen Kostenanteil zahlen muss oder einen Teil der Kfz-Kosten selbst trägt. Dies gilt uneingeschränkt aber nur für die nutzungsabhängigen Kosten wie Benzin oder Leasingraten.
Nicht nutzungsabhängige Kosten werden nur berücksichtigt, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen notwendig sind, d. h. wenn der Arbeitnehmer dazu arbeitsvertraglich verpflichtet ist.
Im [i]Bestätigung des Arbeitgebers reichte nicht aus Streitfall war dies zu verneinen: Der Kläger hatt...