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StuB 14/2019 S. 561

Einkommensteuer | Abzug der Pflichtbeiträge an Versorgungseinrichtungen durch beschränkt Steuerpflichtige

Das BMF hat im Hinblick auf das „Montag“ NWB NAAAH-05556 zum Sonderausgabenabzug bei beschränkt Stpfl. für Pflichtbeiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 50 Abs. 1 Satz 3 EStG) Stellung genommen ( :001 NWB NAAAH-21931).

Hintergrund: Gem. § 50 Abs. 1 Satz 3 EStG ist § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG bei der Besteuerung von Einkünften beschränkt Stpfl. (§ 1 Abs. 4 EStG) nicht anwendbar. Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen können daher aufgrund der bisherigen Regelung nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Der EuGH sieht hierin einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit, soweit Pflichtbeiträge an Versorgungseinrichtungen vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen sind (Urteil vom - C-480/17...