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Besteuerung der Einkünfte des Gesellschafter-Geschäftsführers einer luxemburgischen S.a.r.l. in Deutschland
(1) Der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ist gem. nrkr. Urteil des FG Rheinlad-Pfalz vom - 1 K 1880/17 NWB QAAAH-14157 (EFG 2019 S. 861; BFH-Az.: I B 19/19) nicht stets unselbständig tätig; vielmehr ist auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen. Zu den Indizien, die im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen sind, gehört bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer die Beteiligungsquote, S. 566die als Indiz gegen eine nichtselbständige Tätigkeit herangezogen werden kann. (2) Das bloße Tätigwerden in Räumlichkeiten des Vertragspartners genügt für die Begründung einer Betriebsstätte i. S. von Art. 5 Abs. 1 DBA Luxemburg 1958 nicht. Vielmehr muss dem Unternehmer ein selbständiger Anspruch auf Zutritt zu den Räumlichkeiten zustehen. (3) Inwieweit Einkünfte aus einem gewerblichen Unternehmen i. S. von Art. 5 Abs. 1 DBA Luxemburg 1958 auf eine B...