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StuB 14/2019 S. 565

Rückwirkung des EU-DBA-Streitbeilegungsgesetzes

Das BMF hat zur Rückwirkung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union (EU-Doppelbesteuerungsabkommen-StreitbeilegungsgesetzEU-DBA-SBG) Stellung genommen ( NWB SAAAH-21387).

Hintergrund: Nach Art. 23 UA 2 der Streitbeilegungsrichtlinie können ab dem (Streitbeilegungs-)Beschwerden zu Streitfragen im Zusammenhang mit Einkommen oder Vermögen eingereicht werden, die in einem Steuerjahr erwirtschaftet werden, das am oder nach dem beginnt.

Hierzu führt das BMF weiter aus:

  • Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder findet auf (Streitbeilegungs-)Beschwerden, die unter Berufung auf die Streitbeilegungsrichtlinie eingereicht werden, der Regelungsgehalt der Streitbeilegungsrichtlinie Anwendung. Für die Entgegennahm...