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StuB 14/2019 S. 568

Tätigkeit einer Lektorin

Der Lektorenberuf gehört regelmäßig zu den publizistischen Berufen i. S. des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Im Hinblick auf den eigenschöpferischen Gehalt der Tätigkeit ist zwischen dem Lektorat für wissenschaftliche Texte und dem stilistischen Lektorat kein grundsätzlicher Unterschied erkennbar. Auch bei Übersetzungen, die i. d. R. zu den publizistischen Tätigkeiten zählen, ist eine Differenzierung grundsätzlich nicht angezeigt (, Terminbericht Nr. 26/19.

Praxishinweise

Entgegen der Auffassung der DRV Bund unterliegt die klagende Publizistin der Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung. Das Gesamtbild einer gemischten Tätigkeit könne sich zwar grundsätzlich an den Tätigkeitsfeldern orientieren, mit denen die überwiegenden Einkünfte erzielt werden. Bei Beruf...