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E-DRÄS 9 veröffentlicht zur Anpassung von DRS 17 und DRS 20 an das ARUG II
Das DRSC hat am den Entwurf eines Änderungsstandards Nr. 9 zur Änderung des DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder und des DRS 20 Konzernlagebericht veröffentlicht (E-DRÄS 9). Die Änderungen berücksichtigen die geplanten gesetzlichen Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der 2. Aktionärsrechterichtlinie ( ARUG II), das derzeit noch nicht verabschiedet ist. Die aktuelle Fassung des ARUG II liegt derzeit in Form des Regierungsentwurfs vor (BT-Drucks. 19/9739).
Die wesentlichen Änderungen sind wie folgt und eher formaler Natur:
Streichung aller Konkretisierungen zu den individualisierten Angaben (§ 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a Satz 5-8 HGB), da die Angaben durch das ARUG II – in geänderter Form – in das Aktiengesetz verschoben werden; d. h. Tz. 38-77 des DRS 17 werden gestrichen.
Streichung der ...