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NWB-BB Nr. 8 vom Seite 251

Betriebliches Eingliederungsmanagement erfolgreich einführen

Praxishinweise von BEM-Koordinatoren

Dipl.-Kfm. Werner Broeckmann und Axel Stauffenberg

Bereits 2004 wurde das Betriebliche Eingliederungsmanagement (im Folgenden kurz BEM genannt) vom Gesetzgeber vorgegeben. Laut BEM muss jeder Arbeitnehmer, der mehr als sechs Wochen am Stück oder mit Unterbrechungen krank war, einem BEM-Verfahren unterzogen werden. Dieses hat der Arbeitgeber zu organisieren. Interessant ist, dass bis heute viele Unternehmen das BEM nicht kennen. Dabei sind die Folgen der Nichteinführung aus Sicht der Autoren für die Unternehmen gravierend. Im Folgenden lesen Sie, wie das BEM in der Praxis erfolgreich in mittelständischen Unternehmen eingeführt werden kann, ohne dass ein bürokratisches Monster entsteht. Grundlage dieses Beitrags sind vor allem praktische Erfahrungen der Autoren, die sie als von den Unternehmen beauftragten BEM-Koordinatoren gesammelt haben. Auf die juristischen Hintergründe und Streitigkeiten wird nicht eingegangen.

I. Warum ein BEM eingeführt werden sollte

Unternehmen müssen ein ureigenes Interesse haben, die Möglichkeiten und Vorteile eines gelebten und funktionierenden BEM-Verfahrens zu nutzen:

  • Wegen der heutigen Arbeitsmarktsituationen ist es von großer Bedeutung durch ein gutes Betriebsklima eine starke Mitarbeiterbindung zu erreic...