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Bürokratieentlastung: Änderungen bei Abschreibungsgrenzen
Mit dem 3. Bürokratieentlastungsgesetz plant die Bundesregierung, die Grenze für Sofortabschreibungen für GWG von 800 € auf 1.000 € zu erhöhen. Gleichzeitig soll die Sammelposten-Regelung für Wirtschaftsgüter bis 1.000 € entfallen. Außerdem ist vorgesehen, die S. 229Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre zu reduzieren. Einen Gesetzesentwurf finden Sie unter http://go.nwb.de/6j350.