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BFH 13.03.2019 XI R 28/17, NWB 30/2019 S. 2188

Umsatzsteuer | Steuerpflicht und Vorsteuerabzug für die unternehmerisch veranlasste Erstellung öffentlicher Anlagen

Der BFH hat dem die Fragen vorgelegt, ob ein Unternehmer mit dem – für seine unternehmerische Tätigkeit erforderlichen – Ausbau einer Gemeindestraße nach Unionsrecht eine entgeltliche oder eine unentgeltliche steuerpflichtige Werklieferung tätigt und – wenn dies nicht der Fall ist – ihm aus Leistungsbezügen dafür der Vorsteuerabzug zusteht.

Einordnung:

Die Klärung der Fragestellungen ist für die Praxis bedeutsam, weil Unternehmen nicht selten auf eigene Rechnung für öffentlich-rechtliche Körperschaften Anlagen errichten, um dadurch unternehmerische Tätigkeiten zu ermöglichen oder zu fördern.S. 2189

Sachverhalt:

Die Klägerin betrieb über eine Organgesellschaft einen Kalksteinbruch. Die zuständige Bezirksregierung genehmigte den Neuaufschluss und Betrieb eine...