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NWB Nr. 47 vom Seite 3809 Fach 7 Seite 5021

Vorabentscheidungsersuchen und EuGH-Entscheidungen im Bereich des Umsatzsteuerrechts

von Regierungsdirektor Hans U. Hundt-Eßwein, Rösrath

I. Vorabentscheidungsersuchen

1. Allgemeiner Anwendungsbereich der Umsatzsteuer

Durch mehrere Vorabentscheidungsersuchen (z. B. v. - Rs. C-338/97, ABl. EG Nr. C-357/19, und v. - Rs. C-390/97, ABl. EG Nr. C-357/21) läßt der österreichische Verwaltungsgerichtshof in Wien die in einigen österreichischen Bundesländern erhobene Fremdenverkehrsabgabe in Hinblick auf Art. 33 der 6. EG-Richtlinie überprüfen. Nach dieser Vorschrift können andere Abgaben, die nicht den Charakter einer USt haben, unbeschadet anderer Gemeinschaftsvorschriften von den Mitgliedstaaten weiter erhoben bzw. eingeführt werden. Der Ausgang dieser Verfahren könnte für deutsche Gebietskörperschaften, die Fremdenverkehrsabgaben o. ä. erheben, von Bedeutung sein.

2. Einschränkende Auslegung bei bestimmten Steuerbefreiungen (§ 4 UStG)

Mit Urt. v. (Rs. C-453/93; IStR 1995 S. 476) hatte der EuGH entschieden, daß die Betreiberin eines Kindergartens in der Rechtsform einer Einzelunternehmerin keine ”Einrichtung” i. S. des Art. 13 Teil A Abs. 1 der 6. EG-Richtlinie sein könne und daher die Steuerbefreiung ihrer Leistungen nicht in Betracht kommen kann. Das Urteil hatte allgemein Unverständnis ausgelöst, da das Gericht nicht die vorgelegt...