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Buchführung | Neufassung der GoBD
Das BMF hat mit Datum vom eine Neufassung seiner GoBD aus dem Jahr 2014 veröffentlicht. Diese neuen GoBD gelten für Zeiträume ab 2020; sie dürfen aber auch schon für frühere Besteuerungszeiträume angewendet werden (Rz. 183). Anderenfalls gilt für Besteuerungszeiträume bis einschließlich 2019 noch die bisherige Fassung der GoBD vom - IV A 4 - S 0316/13/10003, BStBl 2014 I S. 1450.
Die [i]Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung Neufassung berücksichtigt insbesondere die gesetzliche Neuregelung des § 146 Abs. 1 Satz 1 AO zur Einzelaufzeichnungspflicht und deren Ausnahme bei Unzumutbarkeit (z. B. Rz. 39). Sie enthält darüber hinaus Neues
zur Erfassung von EC-Karten-Umsätzen (Rz. 55),
zur Aufbewahrung identischer Mehrstücke von Buchungsbelegen (Rz. 75),
zur elektronischen Aufbewahrung (Rz. 130) und
zur Aufbewahrung konvertierter Belege (Rz. 135) sowie
zu...