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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 120/17 EFG 2019 S. 1252 Nr. 15

Gesetze: AO § 172 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a; AO § 172 Abs 1 S 3; FGO § 65 Abs 1

Konkretisierung eines Antrags auf schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a AO

Leitsatz

Zur Konkretisierung eines Antrags auf schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a AO ist die Abgabe einer Steuererklärung nicht erforderlich. Es ist ausreichend, wenn der Steuerpflichtige die zu ändernden Besteuerungsgrundlagen benennt.

Fundstelle(n):
DStRE 2019 S. 1420 Nr. 22
EFG 2019 S. 1252 Nr. 15
FAAAH-22709

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