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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 7 K 7258/16

Gesetze: EStG § 34g S. 1 Nr. 1 S. 2, EStG § 34g S. 3, EStG § 10b Abs. 3

Parteispenden

Aufwandsspende durch Verzicht auf Reisekostenerstattung

Leitsatz

1. Der Verzicht auf Reisekostenerstattungen kann nicht als Parteispende geltend gemacht werden, wenn sowohl in der Reisekostenordnung der Partei als auch in den Reisekostenformularen den Parteimitgliedern sehr deutlich nahegelegt wird, Aufwendungsersatzansprüche möglichst nicht geltend zu machen, und daher eine generelle Bereitschaft des Vorstands, Reisekosten zu erstatten, nicht angenommen werden kann.

2. Kosten für Fahrten mit dem eigenen PKW können nur insoweit als Spende abgezogen werden, als sie beim Empfänger selbst angefallen wären, wenn ihm der Steuerpflichtige das Fahrzeug zur Nutzung überlassen hätte. Das sind nur die Aufwendungen für Benzin.

Fundstelle(n):
XAAAH-22703

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