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NWB Nr. 29 vom Seite 2435 Fach 7 Seite 4895

Kein Reihengeschäft bei nochmaliger Einschaltung des ersten Unternehmers

- (BStBl 1997 II S. 157) -

von Ulrich Hutter, Richter am BFH, München

I. Sachverhalt und Problemstellung

Die Klin. ist umsatzsteuerrechtlich Organträgerin der A-GmbH (A). Die A betreibt einen Mischkohlehandel und unterhielt Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen der B-Gruppe (BX, BY und BZ). Zur Lösung akuter Finanzprobleme in der B-Gruppe wurde die A in Streckengeschäfte der B-Gruppe eingebunden: BX bezog von dritter Seite Kohle und mischte diese für den Endabnehmer C. Vor Lieferung an C verkaufte BX die Kohle über BY an A und kaufte sie von A zurück, um sie dann an C zu veräußern. Entsprechende Geschäfte wurden auch zwischen A und BY und BZ durchgeführt. Für die B-Gruppe ergab sich hierdurch ein Finanzierungsvorteil: A bezahlte mit Scheck, während das jeweilige Unternehmen der B-Gruppe Drei-Monats-Wechsel begab. Die Klin. machte die der A von den Unternehmen der B-Gruppe in Rechnung gestellte USt als Vorsteuer geltend; die Umsätze der A durch die Veräußerung der Kohle an BX, BY oder BZ unterwarf sie der USt. Das FA folgte der Auffassung der Steuerfahndung, daß die Klin. zu Unrecht die Vorsteuerbeträge in Ansatz gebracht habe, die USt jedoch nach § 14 Abs. 3 UStG schulde. Entsprechend änderte es im Mai bzw. Juli 1993 die USt-Bescheide 19...