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NWB Nr. 24 vom Seite 1935 Fach 7 Seite 4875

Vorabentscheidungsersuchen, Schlußanträge und EuGH-Entscheidungen im Bereich des Umsatzsteuerrechts

von Regierungsdirektor Hans U. Hundt-Eßwein, Rösrath

I. Vorabentscheidungsersuchen

1. Steuergegenstand und Geltungsbereich (§§ 1-3e UStG)

a) Ermittlung des steuerbaren inländischen Anteils an einer grenzüberschreitenden Personenbeförderung (§ 3b Abs. 1 UStG 1993)

Nach § 3a Abs. 2 Nr. 2 UStG 1980 bzw. § 3b Abs. 1 UStG 1993 ist im Regelfall nur der inländische Anteil an einer grenzüberschreitenden Personenbeförderung im Inland umsatzsteuerbar und -pflichtig (zu den Ausnahmen vgl. §§ 2-7 UStDV). Dieser Anteil ist bei einer Gesamtpreisbildung für die grenzüberschreitende Personenbeförderung grds. - mit Ausnahme des Sonderfalls der Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (vgl. § 10 Abs. 6 UStG; § 25 UStDV) - zu schätzen. Die FinVerw hat eine Schätzungsmethode nach dem Verhältnis der jeweils zurückgelegten Streckenanteile entwickelt (vgl. Abschn. 42a Abs. 5 UStR 1996).

Der (Rs. C-116/96, UR S. 185; UVR S. 170; IStR S. 236) dem EuGH die Frage gestellt, ob die EG-rechtliche Ermächtigungsgrundlage für die Ortsbestimmung der grenzüberschreitenden Personenbeförderung (Art. 9 Abs. 2 Buchst. b der 6. EG-Richtlinie) für die Bemessung der Streckenanteile überhaupt einschlägig sei und zu einer derartigen Ermittlung des inländ. Streckenanteils, der Stand- und Wartezeiten unber...