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Reform der Grundsteuer – Gesetzentwurf liegt vor!
Die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und SPD haben am neben dem Entwurf eines Grundsteuer-Reformgesetzes auch den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung beschlossen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Hintergrund der Gesetzesinitiative: Das [i]„Wohnraumoffensive“ des GesetzgebersRegelungsanliegen einer grundsteuerlichen Baulandmobilisierung geht auf den aktuellen Koalitionsvertrag auf Bundesebene zurück. Politische Zielsetzung für die laufende Legislaturperiode ist u. a., Wohnungen und Eigenheime in einer Größenordnung von 1,5 Mio. Einheiten frei finanziert und im Wege öffentlicher Förderung zu bauen und Hemmnisse, wie z. B. die Zurückhaltung von baureifem Boden, – auch grundsteuerlich flankiert – auszuräumen.
„Steuerhistorisches“ Vorbild einer Baulandsteuer: Bereits [i]Stöckel, NWB 20/2018 S. 1450in den Jahren 1961 und 1962 war die Baulandsteuer (sog. Grundsteuer C) als Bestandteil eines bodenbezogenen steuerlichen Anreizinstrumentariums in Erscheinung getreten. Das Horten von Bauland sollte mit der Grundsteuer C, die keine eigenständige Steuer darstellte, vielmehr als Sonderform der Grundsteuer fungierte, derart sta...