Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rechtsanwalt | Widerruf der Zulassung
Die gleichzeitige Tätigkeit als Stiftungsberater und als Rechtsanwalt begründet die Gefahr einer Interessenkollision und rechtfertigt den Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt.
Selbst wenn die Integrität des einzelnen Bewerbers und die Besonderheiten seiner beruflichen Situation im Einzelfall günstig beurteilt werden können, muss nach Ansicht des BGH berücksichtigt werden, ob die Ausübung des Zweitberufs beim rechtsuchenden Publikum begründete Zweifel an der Unabhängigkeit und Kompetenz eines Rechtsanwalts wecken kann. [i]Zum Zweitberuf des StB Kleine-Cosack, NWB 39/2018 S. 2885Eine solche die Unabhängigkeit beeinträchtigende Interessenkollision oder die Wahrscheinlichkeit einer Pflichtenkollision kann insbesondere bei einer erwerbswirtschaftlichen Prägung des Zweitberufs gegeben sein. Interessenkollisionen liege...