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EuGH 04.07.2019 C-377/17, NWB 29/2019 S. 2120

HOAI | Verbindliche Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig

Deutschland verstößt dadurch gegen die Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG, dass es verbindliche Honorare für die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren beibehalten hat.

Anmerkung:

Der EuGH hat festgestellt, dass es Deutschland nicht gelungen ist nachzuweisen, dass die in der HOAI vorgesehenen Mindestsätze geeignet sind, die Erreichung des Ziels einer hohen Qualität der Planungsleistungen zu gewährleisten und den Verbraucherschutz sicherzustellen. Mit Blick auf die Höchstsätze habe Deutschland nicht begründet, weshalb die von der Kommission als weniger einschneidend vorgeschlagene Maßnahme, Kunden Preisorientierungen für die verschiedenen von der HOAI genannten Kategorien von Leistungen zur Verfügung zu stellen, nicht ausreichen würde, um das angestrebte Ziel des Verbraucherschutzes in...