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StuB Nr. 14 vom Seite 544

Grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung

Anmerkung zum

Regierungsrat Dipl.-Fin. (FH) Dirk Steiner

In den Dauerstreit, ob das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung in grenzüberschreitenden Fällen Anwendung findet, kommt Bewegung. Soweit ersichtlich, befasst sich erstmals der BFH (im Rahmen eines Revisionsverfahrens gegen das ) mit dieser Problematik. Dabei soll die Anwendbarkeit der grenzüberschreitenden Betriebsaufspaltung nicht nur bezogen auf den streitgegenständlichen Sachverhalt, sondern umfassend in unterschiedlichen Konstellationen rechtlich beleuchtet werden. Hierauf deutet der im Rahmen des Revisionsverfahrens jüngst ergangene Beschluss vom hin.

Kernaussagen
  • Die grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung ist seit Jahren ein Streitpunkt.

  • Vor diesem Hintergrund bleiben die Stellungnahme der Finanzverwaltung zu den aufgeworfenen Rechtsfragen und der Ausgang des Verfahrens vor dem BFH mit Spannung abzuwarten.

  • Nach hier vertretener Auffassung findet die Betriebsaufspaltung in grenzüberschreitenden Fällen insbesondere deshalb uneingeschränkte Anwendung, weil zwischen Einkünftequalifikation und der Frage, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht,...