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Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen
Auslegung des EuGH findet ihren Weg in das deutsche Umsatzsteuergesetz
Mit den Vorlagefragen in der Rechtssache „A&G Fahrschul-Akademie“ hatte der EuGH wieder einmal die Gelegenheit erhalten, bezüglich der Anforderungen an die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen für mehr Klarheit zu sorgen. Der Beitrag stellt die Konsequenzen im Kontext der bisherigen Rechtslage dar und gibt einen Ausblick auf die zum erwartete Neuregelung der Befreiungsvorschrift in § 4 Nr. 21 UStG. Denn in den aktuellen Gesetzentwurf fließen auch die EuGH-Ausführungen mit ein.
Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von Bildungsleistungen sind nicht stringent und durch die Rechtsprechung gibt es ständig neue Aspekte, die es zu beachten gilt.
Diese Situation wird kurzfristig nicht einfacher und der weitere Fortgang ist deshalb aufmerksam zu verfolgen.
Neben weiteren noch anhängigen Verfahren ergeben sich darüber hinaus Fragen und Unsicherheiten aus der erwarteten gesetzlichen Neuregelung im Rahmen des sog. JStG 2019.
I. Hintergrund – Widerspruch zwischen EU-Recht und UStG sowie Auslegungsschwierigkeiten
[i]Fietz, Fahrschulunterricht nicht als Schul- oder Hochschulunterricht steuerfrei, USt direkt digital 6/2019 S. 11 NWB NAAAH-10503 Hartman, Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen, NWB 22/2019 S. 1586 NWB NAAAH-14923 Hünnekens, in: Küffner/Stöcker/Zugmaie... Seifert, Bildungsleistungen und Umsatzsteuerrecht,