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Neues zu Rückstellungen für Deponie-Nachsorgeverpflichtungen
I. Hintergrund: zu Ansatz und Bewertung von Sachleistungsrückstellungen
Wie sind Deponie-Nachsorgeverpflichtungen zutreffend in der Steuerbilanz abzubilden? Diese Frage zieht seit längerem ihre Bahnen durch die steuergerichtlichen Instanzen. Nachdem der NWB ZAAAG-41814 (BStBl 2017 II S. 768; vgl. DStRK 2017 S. 139, m. Anm. Bolik; Farwick, StuB 2017 S. 495 NWB YAAAG-49405) entschieden hatte, dass das Passivierungsverbot des § 5 Abs. 4b Satz 1 EStG auch als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivierende Aufwendungen erfasst, die in künftigen Jahren zu keinem Ertrag mehr führen konnten, blieb eine andere wichtige Frage offen, die zur Sachverhaltsaufklärung an das FG Münster zurückverwiesen wurde.
So hatte das FG im Nachgang zur BFH-Entscheidung festzustellen, welche konkreten Abzinsungskonsequenzen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e Satz 2 EStG sich für die passivierte Verpflichtung aus den Rechtsgrundlagen ergab. Strittig war dabei insbesondere die Frage, ob separate Abzinsungszeiträume für die Stilllegungs- und Nachsorgephase zu unterscheiden sind.
Im strittigen Sachverhalt unterhielt eine GmbH, die im Bereich der Abfallwirtschaft tätig war, mehrere Deponien. U. a. für eine sti...