NWB Nr. 29 vom Seite 2105

Die Wahrheit liegt auf dem Platz

Claudia Kehrein | Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Führt auch im Steuerrecht zu umstrittenen Entscheidungen – der sog. Video-Beweis

Lange wurde in der Politik um einen Kompromiss gerungen, ehe sich die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und SPD auf einen Entwurf über ein Grundsteuer-Reformgesetz geeinigt hatten. Infolge der langwierigen und zähen Verhandlungen war Eile nunmehr dringend geboten, um das Reformpaket rechtzeitig vor der parlamentarischen Sommerpause in den Bundestag einzubringen, und so musste die Zustimmung im sog. Umlaufverfahren erfolgen, damit die umstrittene Reform vor Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten (ersten) Frist zum Jahresende in Kraft tritt. Nachdem sich Eisele in Teil I (NWB 28/2019 S. 2043) seiner dreiteiligen Aufsatzreihe der zukünftigen Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer B gewidmet hat, ist Gegenstand von Teil II auf in dieser Ausgabe die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Zwecke der Grundsteuer A sowie die Änderungen des Grundsteuergesetzes. Ob die (aus dem Fußball stammende) Weisheit „Die Wahrheit liegt auf dem Platz“ letztendlich für die Grundsteuer gilt, bleibt insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Zweidrittelmehrheiten in Bundesrat und Bundestag wegen der anvisierten Grundgesetzänderung zur Verankerung einer Länderöffnungsklausel abzuwarten.

Ein weiteres aus dem Fußball bekanntes und dort heftig diskutiertes Streitthema hat zuletzt auch in der Finanzrechtsprechung zu Schlagzeilen geführt: der sog. Video-Beweis. Wird er im Rahmen von sportlichen Begegnungen zur Überprüfung von kritischen Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters „auf dem Platz“ herangezogen, war Hintergrund der Auseinandersetzung vor dem FG Hamburg die Auswertung und Nutzung von Videoaufzeichnungen im Rahmen einer Betriebsprüfung, welche vermeintliche Verstöße gegen die Einzelaufzeichnungspflicht aufgedeckt hatten. In dem vom Finanzgericht zu entscheidenden Fall hatten Mitarbeiter in einem Schnell-Imbiss Bareinnahmen abseits der Registrierkasse vereinnahmt, was der Finanzverwaltung als willkommenes Eintrittstor für eine Verwerfung der Buchführung und Hinzuschätzung diente. Hiergegen wehrte sich der Betreiber letztlich efolglos. Mit den Entscheidungsgründen setzt sich Beyer auf kritisch auseinander.

Nachdem es im Dezember kurzfristig vom „Spielplan“ genommen wurde, sah es beim Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus zunächst nach einer Hängepartie, wenn nicht sogar einem „Spielabbruch“, aus. Umso größer dann die Überraschung, als es nun zu einer Neuansetzung auf der Tagesordnung des Bundesrats kam, der in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause der Einführung von § 7b EStG zugestimmt hat. Der Praxisleitfaden von Mohaupt auf gibt einen Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen und förderfähigen Aufwendungen.

Beste Grüße

Claudia Kehrein

Fundstelle(n):
NWB 2019 Seite 2105
DAAAH-22445