Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Grundstücksübertragungen an Angehörige
I. Berichtigung des Vorsteuerabzugs wegen Nutzungsänderung
1. Vorläufiger Vorsteuerabzug
Vorsteuerbeträge können vom Unternehmer abgezogen werden, wenn USt-Beträge in Rechnungen gesondert ausgewiesen wurden und die entsprechenden Leistungen von anderen Unternehmern für sein Unternehmen ausgeführt wurden (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Der Vorsteuerabzug ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Unternehmer die erhaltenen Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet, insbes. für steuerfreie Vermietungsumsätze (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Über den Vorsteuerabzug kann daher materiell-rechtlich abschließend erst aufgrund der erstmaligen tatsächlichen Verwendung des Grundstücks entschieden werden ( BStBl 1988 II S. 468). Fallen Vorsteuerbeträge bereits vor der erstmaligen Verwendung des Grundstücks zur Ausführung von Umsätzen an, was regelmäßig der Fall sein wird, ist anhand der vom Unternehmer nachvollziehbar geltend gemachten beabsichtigten Verwendung materiell-rechtlich ”vorläufig” zu entscheiden ( BStBl 1990 II S. 345). Wird das Grundstück später tatsächlich anders verwendet als ursprünglich beabsichtigt, kommt eine Änderung der ursprünglichen Steuerfestsetzungen nach ...BStBl 1979 II S. 345