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ZFA Nr. 7 vom Seite 10

Chirurgische Leistungen im Vergleich (Teil III)

Dr. med. dent. Wolfgang Schellhaaß; Altleiningen

Wenn es um den Vergleich der Gebührenordnungen BEMA und GOZ geht, denkt man zunächst nur an die unterschiedlich lautenden Positionen. Im BEMA haben wir z. B. die x1 oder Nr. 43, während die Extraktion eines einwurzeligen Zahns in der GOZ mit der Nr. 300 berechnet wird. Wichtiger für die Abrechnung selbst sind aber eventuelle Abweichungen im Leistungsinhalt und mögliche Unterschiede bei den Abrechnungsbestimmungen. Unterschiede kann es auch bei der Berechnung von Materialkosten geben. In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit den Wurzelspitzenresektionen.

Wurzelspitzenresektion

Bei einer Resektion wird ein Teil z. B. von einem Zahn oder vom Knochen entfernt. Bei einer Wurzelspitzenresektion ist es das apikale Endstück der Zahnwurzel, das entfernt wird. Natürlich handelt es sich dabei um einen chirurgischen Eingriff, aber das Ziel der Wurzelspitzenresektion ist die Erhaltung des Zahns. Aber warum ist eine solche operative Maßnahme notwendig? Die hauptsächliche Indikation ist das Vorliegen einer im Bereich der Wurzelspitze (periapikal) gelegenen Entzündung. In manchen Fällen wird die Resektion allerdings auch bereits als vorbeugende Maßnahme zur Verhinderung einer solchen Infektion dur...

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