Technische Details
Das [i]Epochale steuerliche PläneInclusive Framework der OECD ist inzwischen ein stehender Begriff. Denn das „IF“ ist ein entscheidender Akteur bei der Gestaltung des internationalen Steuerrechts. Für zwei zentrale Fragen soll diese Plattform die Grundlagen erarbeiten: Wie wird das Steuersubstrat in Zukunft zwischen den Staaten aufgeteilt? Und wie erfasst man im Rahmen einer effektiven Unternehmensbesteuerung auch aktuelle Geschäftsmodelle? Die laufenden Arbeiten sind epochal.
[i]Globales Mindestbesteuerungsniveau für UnternehmenEs ist das Ziel, dass sich alle teilnehmenden Staaten auf eine neue Zuweisung von Besteuerungsrechten und eine allgemeine Mindestbesteuerung für Unternehmen einigen. Wird dann in einzelnen Staaten unter dem Steuersatz X besteuert, weil diese von ihrem vorrangigen Besteuerungsrecht keinen Gebrauch machen oder dort eine effektive Niedrigbesteuerung gilt, soll der andere Staat z.B. die Obergesellschaft der niedrig besteuerten Tochter mit der Differenz zu X belegen können. Die Besteuerung internationaler Unternehmen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung könnten also noch komplizierter werden.
[i]Zweisäulen-Strategie der OECD/G20Bis Ende 2020 sollen alle Fragen gelöst sein. Aber die elementaren Festlegungen werden wohl bereits in diesem Jahr getroffen, anderenfalls ist die normative Umsetzung der diskutierten Änderungen in Abkommen nicht mehr zu bewältigen. Wohin die Reise geht – und dass es sich dabei keineswegs nur um die Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle handelt – zeigt der Aufsatz von Heidecke ab zum Arbeitsprogramm der OECD und der Zweisäulen-Strategie des IF.
[i]Umlegung zusätzlicher Besteuerungsrechte auf Markt- oder NutzerstaatenEine Anzahl von Staaten ist unzufrieden mit den Ergebnissen des internationalen Steuersystems. Kommen die Ergebnisse des IF ihnen nicht entgegen, droht eine umfassende Zersplitterung der grenzüberschreitenden Besteuerung. Und dabei geht es im Großen wie im Kleinen keineswegs nur um technische Details einer effektiven Besteuerung. Es geht darum, was ist „Gewinn“ von Unternehmen und welcher Staat erhält welchen Anteil an der darin enthaltenen Wertschöpfung. Noch sind viele Optionen offen und sehr verschiedene Maßnahmen auf dem Tisch.
Ein drittes Verfahren neben den Verständigungs- und Schiedsverfahren nach DBA und der EU-Schiedskonvention steht jetzt Unternehmen in der EU offen. Seit Anfang Juli gilt die EU-Streitbeilegungsrichtlinie. Den Entwurf zur Umsetzung in Deutschland stellen Kircher/Pfeiffer/Boch ab dar. Das neue Verfahren ist ein recht komplexes Instrument, das erheblichen administrativen Aufwand für den antragstellenden Steuerpflichtigen bedeutet, aber große Vorteile bringt.
Ich wünsche Ihnen viele hilfreiche Erkenntnisse
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 13 / 2019 Seite 1
NWB DAAAH-22283