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NWB Nr. 36 vom Seite 2883 Fach 7 Seite 4667

Haftung bei Rechnungen an nicht existente Personen

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von Rechtsanwalt Jörg Burkhard, Wiesbaden

I. Sachverhalt und Problemstellung

Der Kl. betreibt eine Kfz-Werksvertretung. Sein ehemaliger Mitarbeiter X teilte ihm mit, daß im norddeutschen Raum Fahrzeuge auf Halde stünden, während in Süddeutschland ausreichend Interessenten vorhanden seien. X schlug dem Kl. vor, nach außen solle der Kl. die Fahrzeuge ankaufen und an bereits dem X bekannte Interessenten weiterverkaufen, da er, X, selbst nicht über die notwendigen Kreditmittel verfüge. Die beabsichtigten Verkaufsgeschäfte sollten in keiner rechtlichen Beziehung zur Firma des Kl. stehen. Aufgrund dieses Vorschlags übergab X dem Kl. Rechnungen über den Ankauf der Fahrzeuge. Der Kl. händigte X daraufhin entsprechende von ihm ausgestellte Rechnungen über den Weiterverkauf der Fahrzeuge an die von X benannten Abnehmer aus. Der Kl. wußte nicht, daß sowohl die Abnehmer als auch die Fahrzeuge tatsächlich nicht existierten. Problematisch war, ob es für § 14 Abs. 3 Satz 2 2. Alt. UStG genügt, eine nicht existente Person zu bezeichnen.

II. Entscheidungsgründe

1. Angabe des Leistungsempfängers

Gem. § 14 Abs. 3 Satz 2 2. Alt. UStG schuldet derjenige, der in einer Urkunde, in der er wie ein leistender Unternehmer abrechnet und einen Steuerbetrag ausweist, obwohl er eine L...