Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 1 vom Seite 19 Fach 7 Seite 4369

Differenzbesteuerung nach § 25a UStG

von Oberamtsrat Michael Langer, Bonn

Am hat der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der EG nach langjährigen Beratungen eine EG-einheitliche Regelung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Gebrauchtgegenständen, Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten verabschiedet. Die Richtlinie ändert die 6. EG-Richtlinie und führt im wesentlichen die Differenzbesteuerung für Lieferungen der genannten Gegenstände, die ein Unternehmer (stpfl. Wiederverkäufer) von einem nicht zum Vorsteuerabzug Berechtigten erworben hat, ein. Weiterhin enthält die Richtlinie besondere Regelungen für die Lieferungen dieser Gegenstände durch öffentliche Versteigerer. Die Richtlinie muß von den EG-Mitgliedstaaten bis in nationales Recht umgesetzt worden sein.

Entsprechend diesen Vorgaben wird durch das Gesetz zur Änderung des UStG und anderer Gesetze v. (a. a. O.) die bisher in § 25a UStG enthaltene Differenzbesteuerung für Gebrauchtfahrzeuge auf nahezu alle Gebrauchtgegenstände ausgedehnt. Die Regelungen sind auf Umsätze anzuwenden, die nach dem ausgeführt werden. Die Einkaufspreise der vorhandenen Bestände an Gegenständen, die am 1. 1. 1995 im Unternehmen vorhanden sind und auf die die Differenzbesteuerung anzuwenden ist, sind...