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Abrechnung lässt sich lernen!
Hier können Sie Ihr Wissen zur Abrechnung testen. Viel Spaß beim Lösen!
Aufgaben und Lösungen
Wie oft ist die eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei GKV-Versicherten abrechnungsfähig?
Aufgabe 1
Einmal im Kalenderhalbjahr mit Abstand von vier Monaten zur letzten Untersuchung.
Unter welcher Abrechnungsnummer wird die eingehende Untersuchung bei GKV-Versicherten abgerechnet?
Aufgabe 2
BEMA Nr. 01 (Beratung inklusive, daher nicht mit Ä1 kombinierbar)
Geben Sie den Unterschied an zwischen einer „eingehenden Untersuchung“ und einer „symptombezogenen (lokalen) Untersuchung“ an.
Aufgabe 3
Bei der „eingehenden Untersuchung“ wird das gesamte stomatognathe System untersucht und der Befund dokumentiert (c = kariöser Zahn; f = fehlender Zahn, z = zerstörter Zahn und sonstige Befunde).
Bei der „symptombezogenen Untersuchung“ wird lediglich das schmerzende Gebiet, z. B. ein bestimmter Zahn, untersucht.
Unter welcher Gebührennummer wird die symptombezogene Untersuchung bei GKV-Versicherten abgerechnet?
Aufgabe 4
Unter der BEMA-Nr. Ä1.
Was versteht man unter einer Beratung als „alleinige Leistung“?
Aufgabe 5
Eine Beratung ohn...