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IK Nr. 7 vom Seite 30

Freimengen beachten

Schmuggeln ist kein Kavaliersdelikt. Wer erwischt wird, zahlt nicht nur die fälligen Einfuhrabgaben, sondern wird auch noch mit einem Zuschlag in gleicher Höhe zur Kasse gebeten. Oft droht auch noch ein Strafverfahren und die Sicherstellung des Schmuggelguts. Doch sollte das „normale Mitbringsel“ aus dem Urlaub kein Problem sein. Im EU-Binnenhandel sind hohe Freimengen angesetzt. So dürfen beispielsweise aus einem EU-Land 60 Liter Schaumwein (Sekt etc.) pro Person nach Deutschland eingeführt werden. Erst wenn diese Menge überschritten wird, geht der Zoll von einer gewerblichen Nutzung aus. Die Waren müssen dann entsprechend deklariert oder die private Verwendung muss nachgewiesen werden.

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

IK - Die Industriekaufleute