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Das EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz
Umsetzung der EU-Richtlinie über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten
Deutschland setzt die EU-Richtlinie über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten (Richtlinie (EU) 2017/1852) v. (Streitbeilegungsrichtlinie) in nationales Recht um. Das EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz (EU-DBA-SBG) soll rückwirkend zum in Kraft treten, befindet sich derzeit aber noch im Gesetzgebungsverfahren. Damit soll die verfahrensrechtliche Position der Steuerpflichtigen bei drohender oder bereits eingetretener Doppelbesteuerung gestärkt werden.
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung v. soll ein weiteres Verfahren zur Beseitigung von Streitigkeiten über Doppelbesteuerungen in der Europäischen Union in nationales Recht implementiert werden.
Die Anwendung des zusätzlichen Verfahrens geht über die schon bestehenden Verfahren zur Beseitigung internationaler Besteuerungskonflikte auf Grundlage von Doppelbesteuerungsabkommen und des EU-Schiedsübereinkommens (Richtlinie 90/436/EWG) für Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen hinaus.
Durch die Verankerung der Grundsätze der EU-Streitbeilegungsrichtlinie im nationalen Recht ergibt sich für Steuerpflichtige eine erhöhte Rechtssicherheit.
I. Einführende Erläuterungen
[i]Ausgangspunkt war der BEPS-Aktionspunkt 14Bereits im Rahmen des BEPS-Projekts war die OECD bestrebt, die Effektivität und Effizienz der V...