Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Klagebefugnis gegen Feststellungsbescheid nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG
(1) Der Feststellungsbescheid nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG trifft nur gesonderte Feststellungen, auch wenn er mit einem gesonderten und einheitlichen Feststellungsbescheid nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO verbunden ist.
(2) § 48 FGO ist auf Feststellungsbescheide nach § 34a Abs. 10 Satz 1 S. 530EStG nicht anwendbar. Demnach ist nur der betroffene Gesellschafter, nicht die Personengesellschaft befugt, Klage gegen derartige Feststellungsbescheide zu erheben.
NWB EAAAH-16011,
NWB ZAAAH-16004
Im Urteilsfall IV R 27/16 wurden die Einkünfte 2011 für eine Kommanditgesellschaft einheitlich und gesondert festgestellt. Einer der Gesellschafter stellte einen Antrag auf Tarifbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns nach § 34a EStG. Bei der Feststellung der für die Tarifermittlung nach § 34a Abs. 1 bis 7 EStG erforderlichen Besteueru...