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StuB 13/2019 S. 531

Zur Beratungspflicht einer Restrukturierungsberaterin

Beauftragt ein Unternehmen eine Restrukturierungsberaterin mit (insgesamt 14) konkret umschriebenen und insoweit abschließend zu verstehenden Leistungspflichten unter (ausdrücklichem) Ausschluss einer Beratung in steuerlichen und/oder rechtlichen Angelegenheiten, schuldet diese Beraterin dann nicht darüber hinaus eine Beratung über eine etwaige Insolvenzantragspflicht der Auftraggeberin (OLG Frankfurt/M., Urteil vom - 8 U 218/17 NWB AAAAH-16971).

Praxishinweise

Der Senat hat deshalb die (Millionen-)Klage des Insolvenzverwalters des (ehemaligen) Solarmodulproduzenten Solon SE auf Schadenersatz wegen Insolvenzverschleppung abgewiesen und dabei im Wesentlichen darauf abgestellt, dass die mit der finanziellen Reorganisation beauftragte Unternehmensberaterin keine weitergehenden vertrag...