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NWB Nr. 15 vom Seite 1223 Fach 7 Seite 4317

Umsatzsteuererklärung 1993

von Regierungsdirektor Heinz Hünnekens, Bonn

Die USt-Erklärung 1993 bezieht sich auf einen Besteuerungszeitraum, in dem ungewöhnlich viele Rechtsänderungen zu beachten sind. Zum einen wurde ab der allgemeine Steuersatz erhöht. Zum andern trat mit Einführung des Europäischen Binnenmarktes eine komplizierte Sonderregelung für innergemeinschaftliche Umsätze in Kraft. Diese Rechtsentwicklung hat sich auch auf die Erklärungsvordrucke 1993 ausgewirkt. Der nachfolgende Beitrag informiert schwergewichtig über die materiellen und formalen Änderungen, die sich gegenüber den Vorjahren ergeben haben.

I. Allgemeines

1. Erklärungspflichtiger Personenkreis

Nach § 18 Abs. 3 UStG hat der Unternehmer für das Kj eine USt-Erklärung abzugeben, in der er die zu entrichtende Steuer oder den Überschuß, der sich zu seinen Gunsten ergibt, selbst zu berechnen hat. Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist jedes nach außen in Erscheinung tretende Wirtschaftsgebilde (insbesondere natürliche oder juristische Personen und Personenvereinigungen), das selbständig eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt und dabei nachhaltig entgeltliche Umsätze ausführt. Die bloße Absicht, Umsätze zu erbringen, reicht zur Begründung der Untern...BStBl II S. 564