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Änderungen des Umsatzsteuergesetzes durch das Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz
Zahl und Umfang der umsatzsteuerrechtlichen Änderungen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Den vorläufigen Schlußpunkt setzte das StMBG mit den nachfolgend erläuterten 16 materiellen (und wesentlich mehr redaktionellen) Änderungen. In materieller Hinsicht sind hervorzuheben die Nichtbesteuerung der Geschäftsveräußerung, die Streichung der Bagatellgrenze für die Besteuerung von Anzahlungen und die weitere Einschränkung der Optionsmöglichkeit bei Grundstücksumsätzen. Die meisten Änderungen treten am in Kraft. Soweit abweichende Anwendungszeitpunkte bestehen, wird darauf in den nachfolgenden Einzelerläuterungen besonders hingewiesen. - Die Erläuterungen in diesem Beitrag werden ergänzt durch Hinweise auf zwei weitere Rechtsänderungen, die im Rahmen des StandOG und des FKPK vorgenommen wurden (vgl. Nr. 17).
1. Nichtsteuerbarkeit der Geschäftsveräußerung (§ 1 Abs. 1a, § 10 Abs. 3, § 15a Abs. 6a, § 24 Abs. 4 UStG)
Nach dem neuen § 1 Abs. 1a UStG sind Geschäftsveräußerungen im ganzen ab nicht steuerbar. Damit wird Art. 5 Abs. 8 der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern - 6. EGRL - v. (ABl EG Nr. L 145 S. 1) in nationales Recht umgesetzt. Auslöser der Änderung waren Probleme, die sich bei une...BStBl II S. 655