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Vergütung | Zeittaktklausel in Formularvereinbarung
Da eine in einer anwaltlichen Vergütungsvereinbarung formularmäßig enthaltene 15-Minuten-Zeittaktklausel strukturell geeignet ist, das dem Schuldrecht im Allgemeinen und im Dienstvertrag im Besonderen zugrunde liegende Prinzip der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung (sog. Äquivalenzprinzip) empfindlich zu verletzen, wird ein Mandant durch sie unangemessen benachteiligt. Eine Zeittaktklausel verstößt deshalb gegen § 307 Abs. 1 und 2 BGB und ist unwirksam.
Der Senat folgt zur generellen Unwirksamkeit einer 15-Minuten-Zeittaktklausel dem I-24 U 196/04, NWB EAAAG-43924). Im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) gegen diese Entscheidung hatte sich auch der , NWB EAAAD-18392) mit der streitigen Frage befasst. Er hatte seinerzeit di...