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OLG Düsseldorf Urteil v. - I-24 U 196/04

Leitsatz

Leitsatz:

»1. Zulässige Nebenabreden einer anwaltlichen Honorarvereinbarung müssen diese ausschließlich und unmittelbar ergänzen.

2. Zur Sittenwidrigkeit einer Honorarvereinbarung.

3. Eine formularmäßige 15-Minuten-Zeittaktklausel verstößt wegen Benachteiligung des Mandanten gegen § 9 AGBG (jetzt § 307 BGB).

4. In Stundenabrechnungen enthaltene Leistungsbeschreibungen müssen dem Mandanten die Prüfung der anwaltlichen Tätigkeit ermöglichen.«

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
INF 2006 S. 763 Nr. 20
EAAAG-43924

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