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NWB 28/2019 S. 2032

Sozialversicherung | Entsendebescheinigung A1

Das maschinelle A1-Verfahren wird für alle Arbeitgeber ab dem verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt sind Entsendebescheinigungen für Arbeitnehmer nur noch elektronisch über die Entgeltabrechnungssoftware zu beantragen. Papieranträge sind ab dem grds. nicht mehr zu verwenden. In der Sitzung der Fachkonferenz Meldungen am haben sich die Vertreter [i]Eilts, NWB 19/2019 S. 1361der Krankenkassenverbände allerdings darauf verständigt, noch für einen Übergangszeitraum von drei Monaten Papieranträge anzunehmen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und der Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen (DASBV) akzeptieren manuelle Anträge dagegen nur noch für eine Übergangszeit bis zum .