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Verfahrensrecht | Anwendung des Regelungsgehalts der Streitbeilegungsrichtlinie
Das zur Rückwirkung des EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetzes Stellung genommen.
Nach Art. 23 UA 2 der Streitbeilegungsrichtlinie können ab dem (Streitbeilegungs-)Beschwerden zu Streitfragen im Zusammenhang mit Einkommen oder Vermögen eingereicht werden, die in einem Steuerjahr erwirtschaftet werden, das am oder nach dem beginnt.