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Vereinfachungsmaßnahmen aufgrund der EG-Vereinfachungsrichtlinie
Nach der Änderungsrichtlinie v. (Richtlinie 91/680/EWG des Rates v. ”zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG im Hinblick auf die Beseitigung der Steuergrenzen”, ABl EG 1991 Nr. L 376, 1), der Systemrichtlinie v. (Richtlinie 92/12/EWG des Rates v. 25. 2. 92 ”über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren”, ABl EG 1992 Nr. L 76, 1) und der Steuersatzharmonisierungsrichtlinie v. (Richtlinie 92/77/EWG des Rates v. ”zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG - Annäherung der MWSt.-Sätze”, ABl EG 1992 Nr. L 316, 1) hat der Rat der Europäischen Gemeinschaften zur Realisierung des ab in Kraft getretenen einheitlichen Binnenmarktes mit Datum v. die Richtlinie ”zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG und zur Einführung von Vereinfachungsmaßnahmen im Bereich der Mehrwertsteuer” (Richtlinie 92/111/EWG, ABl EG 1992 Nr. L 384, 47), kurz Vereinfachungsrichtlinie genannt, verabschiedet.
I. Redaktionelle Klarstellungen
1. Begriff ”Drittlandsgebiet”
Art. 3 Abs. 4 der 6. EG-Richtlinie (Art. 1 Nr. 1 Vereinfachungsrichtlinie) stellt nunmehr ausdrücklich klar, daß für den gesamten Anwendungsber...