Dreitagesfiktion, Übermittlung eines Briefs durch privaten Dienstleister
Leitsatz
Die dreitägige Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO gilt nicht bei der Übersendung einer Einspruchsentscheidung durch
einen privaten Postdienstleister, der zur Briefbeförderung einen weiteren Subunternehmer zwischenschaltet, wenn nicht festgestellt
werden kann, dass die Zustellung mit einer gleich hohen Verlässlichkeit zu erwarten ist wie bei einer Versendung im Rahmen
des Postuniversaldienstes.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 16/2019 S. 760 DB 2019 S. 15 Nr. 25 EFG 2019 S. 1156 Nr. 14 NWB-Eilnachricht Nr. 26/2019 S. 1876 EAAAH-21801
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