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Umsatzsteuer in der Landwirtschaft
- Änderungen bei den Durchschnittsätzen -
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind, wenn auch nach einem besonderen System von Durchschnittsätzen, in die USt einbezogen. Durch das Erste Gesetz zur Änderung des UStG v. (BGBl I S. 796, BStBl I S. 423) sind für die Zeit vom bis zum die Durchschnittsätze für die meisten landwirtschaftlichen Erzeugnisse angehoben worden, gleichzeitig wurde ein Kürzungsanspruch eingeführt (§ 24a UStG). Durch das Auslaufen dieser Vorschrift zum ergeben sich Änderungen bei der Umsatzbesteuerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ab .
I. Änderungen bei den Durchschnittsätzen § 24 Abs. 1 UStG
Der zeitlich befristete Einkommensausgleich in Form erhöhter Durchschnittsätze nach § 24 Abs. 1 UStG und eines Kürzungsanspruchs nach § 24a UStG ist zum ausgelaufen (§ 28 Abs. 3 i. V. mit Abs. 6 UStG). Wegen der ab maßgebenden Durchschnittsätze für die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätze nach § 24 Abs. 1 UStG vgl. die Übersicht unter V.
II. Vorsteuerbeträge § 24 Abs. 1 Satz 3 UStG
Die Durchschnittsätze für die Vorsteuerbeträge werden durch die Änderungen bei den Durchschnittsätzen des § 24 Abs. 1 UStG und den Wegfall des § 24a UStG nicht berührt. Sie betragen bei Umsätzen forstwirtschaftlicher Erzeugnisse fünf vom Hundert, in allen übrigen Fällen acht vom Hundert (§ 24 Abs. 1 Satz 3 UStG). Vgl. auch die Übersic...