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NWB Nr. 18 vom Seite 1361 Fach 7 Seite 4003

Umsatzsteuererklärung 1990

von Diplom-Finanzwirt Heinz Hünnekens, Bonn

Geltungsbereich: Bundesgebiet (einschl. der neuen Bundesländer).

Für das Jahr 1990 haben nicht nur die Vordrucke der USt-Erklärung ein neues und moderneres Gesicht erhalten. Auch in materieller Hinsicht ist eine ungewöhnlich hohe Zahl von Änderungen zu beachten. Als Besonderheit ist hervorzuheben, daß oftmals zwei USt-Jahreserklärungen bei zwei verschiedenen FÄ abgegeben werden müssen. Erstmalig haben auch Unternehmer in den neuen Bundesländern eine USt-Jahreserklärung abzugeben. Nicht zuletzt im Interesse dieser Unternehmer liegt das Schwergewicht des nachfolgenden Beitrags auf einer zeilenbezogenen Erläuterung der Erklärungsvordrucke.

I. Allgemeines

1. Erklärungsfristen 1990

a) Alte Bundesländer

Die USt-Erklärung 1990 muß - ebenso wie die übrigen Steuererklärungen - spätestens am beim FA eingegangen sein (§ 149 Abs. 2 Satz 1 AO). Für Land- und Forstwirte mit abweichendem Wj endet die Erklärungsfrist nicht vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf das Ende des Wj 1990/91 folgt. Für Angehörige der steuerberatenden Berufe gilt eine allgemeine Fristverlängerung bis zum 30. 9. 91. Die Fristenregelung ergibt sich im einzelnen aus den gleichlautenden Ländererlassen v. (BStBl I S. 78; NWB...