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NWB Nr. 28 vom Seite 2072

Neue Grundsätze zum Krankenkassenwahlrecht und zur Entgeltabrechnung

Ergebnisse der Fachkonferenz Beiträge des GKV-Spitzenverbands v. 20.3.2019

Gerald Eilts

Bei ihrer Zusammenkunft am haben die Mitglieder des GKV-Spitzenverbands Unsicherheiten, die in der Praxis zu verschiedenen Themen aufgetreten sind, aufgegriffen und sich auch mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Krankenkassenwahlrecht befasst. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Tagesordnungspunkte, die im Zusammenhang mit der Entgeltabrechnung stehen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Zu Änderungen beim Krankenkassenwahlrecht

Die Regelungen zum Krankenkassenwahlrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind in den §§ 173175 SGB V geregelt und gelten für Pflichtmitglieder und für freiwillige Mitglieder gleichermaßen. Während § 173 SGB V Aussagen über die Wählbarkeit von Krankenkassen enthält, beschreibt § 175 SGB V die Einzelheiten zur Ausübung des Wahlrechts. Ergänzend dazu hat der GKV-Spitzenverband unter dem Datum des eine Gemeinsame Verlautbarung herausgegeben, die verschiedene Auslegungs- und Umsetzungshinweise enthält.

1. Ausübung des Krankenkassenwahlrechts

Bisher konnte das Wahlrecht in zwei Fallgruppen eingeteilt werden: in das Wahlrecht ohne und in das Wahlrecht mit Kündigungshandlung. Durch die Rechtsprechung des BSG hat sich inn...