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FG Münster 21.11.2018 13 K 444/16 K,G,F, BBK 14/2019 S. 661

Bilanzierung | Nachweis eines Wertverfalls für eine Teilwertabschreibung auf Saisonwaren

Ein Unternehmer kann auf Saisonwaren eine Teilwertabschreibung vornehmen, indem er mit Hilfe der sog. retrograden, am Absatzmarkt orientierten Berechnungsmethode einen Wertverfall nachweist. Beim Ansatz des durchschnittlichen Unternehmergewinns ist aber nicht der branchenübliche [i]Kein Ansatz des branchenüblichen Unternehmergewinns Unternehmergewinn, sondern der individuelle Durchschnittsgewinn des Unternehmers zugrunde zu legen. Dieser ergibt sich aus dem Verhältnis von Materialaufwand zu den Umsatzerlösen und ist für die letzten drei Jahre als Durchschnittswert zu ermitteln.

Beispiel

Belaufen sich die Umsatzerlöse auf 4 Mio. € und der Materialaufwand auf 2,5 Mio. €, ergibt sich ein Rohgewinnsatz von 37,50 % , der vom voraussichtlichen Veräußerungspreis abzuziehen ist.

Das FG widersprach der Klägerin, die auf ...