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Erwerb von Anteilen an einer Personengesellschaft
Fortführung von Ergänzungsbilanzen und ihre Belastungswirkung
Anteile an einer Personengesellschaft werden in der Steuerbilanz nach der sog. Spiegelbildmethode erfasst: Die Beteiligung wird nicht als eigenständiges Wirtschaftsgut verstanden, sondern vermittelt vielmehr einen Anteil an den verschiedenen Wirtschaftsgütern und Schulden der Personengesellschaft (§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO). Gleichzeitig deckt sich dieser Bilanzansatz mit dem Kapitalkonto des eingetretenen Gesellschafters, d. h. der Bilanzansatz „spiegelt“ sich im Kapitalkonto wider. Insoweit soll der Mitunternehmer nicht anders als ein Einzelunternehmer behandelt werden. Der Preis für den entgeltlichen Erwerb eines Mitunternehmeranteils ist jedoch regelmäßig höher als der Wert des bilanziellen Kapitalkontos, wenn die in den bilanzierten Wirtschaftsgütern vorhandenen stillen Reserven und ein potenzieller Firmenwert mit vergütet werden. Dieser Mehrwert muss steuerlich in einer sog. Ergänzungsbilanz erfasst und fortgeschrieben werden. Die nachfolgende Fallstudie veranschaulicht die bilanzielle Abbildung dieses Mehrbetrags. Betrachtet werden darüber hinaus auch die betriebswirtschaftlichen Folgen der – im Schrifttum umfangreich diskutierten – Auseinandersetzung zur Fortschreibung dieses Korrekturpostens und d...