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Ausfall von Fremdfinanzierungshilfen des GmbH-Gesellschafters
Neuere BFH-Rechtsprechung und geplante Gesetzesänderungen
Mit Urteil v. hat der BFH erstmals entschieden, dass aufgrund des Wegfalls des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG ausgefallene Fremdfinanzierungshilfen des GmbH-Gesellschafters nicht mehr als nachträgliche Anschaffungskosten i. S. des § 17 EStG berücksichtigt werden können. Nach bisheriger Rspr. des BFH konnten der Ausfall eigenkapitalersetzender Gesellschafter-Darlehen sowie die Inanspruchnahme des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Bürgschaften als nachträgliche Anschaffungskosten auf Anteile i. S. des § 17 EStG berücksichtigt werden. Die Finanzverwaltung ist bisher davon ausgegangen, dass die BFH-Rspr. zum Ausfall eigenkapitalersetzender Gesellschafterdarlehen auch ab Geltung des MoMiG () grds. weiterhin anwendbar ist. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der neuen Rspr. des BFH zum Ausfall eigenkapitalersetzender Gesellschafter-Darlehen und der Frage, wie diese Aufwendungen des Gesellschafters zukünftig steuerlich berücksichtigt werden können. Dabei werden auch derzeit geplante Gesetzesänderungen im „Jahressteuergesetz 2019“ als Reaktion auf die vorgenannte BFH-Rspr. dargestellt.
Das Schaubild der Autors „Berücks...