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Elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1
Herausforderungen bei der Umsetzung des neuen Verfahrens
Für die Weitergeltung deutscher Sozialversicherungsvorschriften bei zeitlich befristeten Entsendungen innerhalb der EU, des EWR (Island, Norwegen, Liechtenstein) und der Schweiz ist eine A1-Bescheinigung erforderlich. Diese A1-Bescheinigung muss seit dem mit dem Entgeltabrechnungsprogramm elektronisch beantragt werden.
I. Ausgangslage
In vielen Unternehmen ist es üblich, dass Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Beschäftigung auch ins Ausland reisen und dort tätig werden. Für die Weitergeltung des bestehenden Sozialversicherungsschutzes gelten grundsätzlich die nationalen Vorschriften. Soweit zwischen- oder überstaatliche Regelungen bestehen, haben diese Vorrang gegenüber den nationalen Vorschriften.
Für Entsendungen in das EU-Ausland sowie den EWR und in die Schweiz bestehen derartige überstaatliche Regelungen. Grundlage ist die „Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit“. Die dort formulierten Regelungen zur Weitergeltung des bestehenden Versicherungsschutzes ähneln in der Ausprägung und Wirkung stark dem nationalen Recht. Grundsätzlich unterliegen hiernach Arbeitnehmer, die aus einem in Deutschland begründeten Beschäftigungsverhältnis vorü...