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OLG Brandenburg 03.01.2019 7 W 72/18, NWB 27/2019 S. 1960

Verein | Rechtsfolge bei einem Beschlussmangel

Da im Vereinsrecht bei der Behandlung fehlerhafter Beschlüsse oder Abstimmungen der Mitgliederversammlung eine entsprechende Anwendung der aktienrechtlichen Vorschriften zum Beschlussmängelrecht (§§ 241 ff. AktG) nicht in Betracht kommt, führt ein relevanter Verstoß gegen zwingende Vorschriften des Gesetzes oder der Satzung zur Nichtigkeit gefasster Beschlüsse.

Anmerkung:

Die Wahl des Vorstands eines Vereins durch die Mitgliederversammlung setzt zu ihrer Wirksamkeit grds. eine ordnungsgemäße Einberufung der [i]Zur Ausgründung einer GmbH durch wirtschaftlich tätige Vereine Kipka/Lenski, NWB 9/2018 S. 570 Mitgliederversammlung voraus (§ 32 BGB). Folglich ist die Nichtladung eines Teils der Mitglieder verfahrensfehlerhaft. Ein Verfahrensfehler führt dann zur Nichtigkeit, wenn der Fehler als relevant für die Ausübung der Mitgliedschafts- und Mitwirkungsrechte durch ein objektiv urteilendes ...