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BFH 19.03.2019 VII R 11/18, NWB 27/2019 S. 1958

Stromsteuer | Unternehmen des Produzierenden Gewerbes

Bei der Prüfung der Frage, ob ein Unternehmen dem Produzierenden Gewerbe zuzuordnen ist, sind zunächst alle von diesem Unternehmen ausgeübten Tätigkeiten ungeachtet ihrer Gewichtung den Abschnitten der WZ 2003 zuzuordnen. Gehören nicht alle Tätigkeiten zum Produzierenden Gewerbe, ist der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit laut anhand des vom Antragsteller gewählten Kriteriums zu bestimmen.